Bei den Berliner Amtsgerichten sind im vergangenen Jahr 7.694 Verfahren im Zusammenhang mit Räumungsklagen von Wohnraum registriert worden. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor. Wie viele Räumungstitel vor Gericht zur Durchsetzung einer Zwangsvollstreckung erwirkt wurden, werde allerdings nicht erfasst. Vergleichszahlen zu Räumungsklagen in den Vorjahren wurden nicht genannt.
Laut Abfrage bei den einzelnen Gerichten gab es die meisten eingegangenen Räumungsklagen im Amtsgericht Neukölln (2.568), gefolgt von den Amtsgerichten Lichtenberg (1.133), Kreuzberg (816) und Mitte (640).
Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden im vergangenen Jahr den Angaben zufolge 1.415 Räumungsklagen registriert. 476 Räumungen seien dort 2024 durchgesetzt worden.
Der Senat verwies mit Blick auf möglichen Ersatzwohnraum für besondere Härtefälle bei Zwangsräumungen darauf, dass es seit Juni 2022 einen Kooperationsvertrag mit der Wohnungswirtschaft zum „Geschützten Marktsegment“ gebe. Damit sollen Personen und Haushalte, die wohnungslos geworden oder von Wohnungslosigkeit unabwendbar bedroht sind, mit Wohnraum versorgt werden. Ziel des Senats sei es, die Anzahl dieser bereitgestellten Wohnungen auf 2.500 zu erhöhen. Dieses Ziel sei bislang aber nicht erreicht worden.