Tattoo-Bestattungstrend aus den USA in Europa nicht erlaubt
Den geliebten Menschen nach seinem Tod ganz nah bei sich tragen? Als Diamant in Ring oder Kette – oder gleich unter der Haut? Ein Experte erklärt, warum Tattoos mit der Asche Verstorbener hier nicht möglich sind.
Tattoos mit der Asche Verstorbener sind in Europa rechtlich nicht erlaubt, sagt Urban Slamal. Der Vorsitzende des Bundesverbands Tattoo in Düsseldorf erklärte am Freitag im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur, zwar sei es technisch theoretisch möglich, einer schwarzen Tattoofarbe, die im Wesentlichen aus Kohlenstoffen bestehe, auch Asche einer verstorbenen Person hinzuzufügen. Doch sei in Europa genau geregelt, was in einer Tätowierfarbe enthalten sein dürfe und was nicht: “Ich kann nicht einfach hingehen und etwas anderes in die Farbe reinschütten.”
In den USA lassen immer wieder Angehörige etwas Asche ihrer Verstorbenen in die Tätowierfarbe einarbeiten, um dem geliebten Menschen auch nach seinem Tod noch nahe zu sein. Es gibt laut Slamal keine Erhebungen darüber, wie groß der Wunsch nach ähnlichen Möglichkeiten in Deutschland wäre. Doch sieht er zudem praktische Probleme: Nach der Feuerbestattung müsste die Asche eines Verstorbenen zunächst in einem aufwendigen Verfahren aufbereitet und sterilisiert werden, um alle erforderlichen Grenzwerte und Vorgaben einzuhalten. Der Rechtsanwalt und Tätowier-Experte hält das schon allein aus Kostengründen für wirtschaftlich nicht darstellbar.
Auch ohne menschliche Asche in der Tinte sieht Slamal zahlreiche Möglichkeiten, der Trauer um einen geliebten Menschen durch Tätowierungen Ausdruck zu verleihen. “Gedenktattoos als Motive sind ganz übliche Wünsche.” Das reiche von einfachen Kreuzen mit Geburts- und Todesdaten bis hin zu einer Abbildung des Lieblingsspielzeugs eines verstorbenen Kindes. Außerdem seien Porträts als Tattoos beliebt.
Die bekanntere Form der Diamantbestattung ist laut Fachleuten ebenfalls Ausdruck des Wunschs der Angehörigen, den Verstorbenen nach dessen Tod bei sich tragen zu können. Auch diese Bestattungsvariante ist aktuell nach Auskunft des Bundesverbands Deutscher Bestatter in Deutschland nicht möglich: Die Gesetzgebung sehe eine Friedhofspflicht vor. Der Verband weist in seinem Internetportal darauf hin, dass die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten in mehreren europäischen Nachbarländern zulässig sei.