Synode berät neues Gesetz zu Kirchenvorständen

Sachsens evangelische Landessynode hat am Freitagabend in Dresden die Novellierung eines Gesetzes zur Verpflichtung von Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher beraten. Demnach soll ein erweitertes Gelöbnis abgelegt werden. Es schreibt unter anderem das Bekenntnis der Kirchenvorstandsmitglieder zu Nächstenliebe, Demut, die Bereitschaft zur Vergebung, das Streben nach Gerechtigkeit und Gastfreundschaft fest.

Falls das „Reden oder Handeln gegenüber anderen Menschen feindlich und grob rücksichtslos“ sei und im Widerspruch zu den Amtspflichten stehe, soll ein Gespräch mit dem zuständigen Superintendenten geführt werden.

Dies betreffe sowohl Kandidatinnen und Kandidaten als auch bereits gewählte Kirchenvorstandsmitglieder. Damit soll verhindert werden, dass Extremisten und Demokratiefeinde die Leitung in Kirchgemeinden übernehmen.

Bei bereits gewählten Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern soll - falls Gespräche notwendig sind - zudem der Leiter des Regionalkirchenamtes hinzugezogen werden. Die Entscheidung zu einer möglichen Amtsenthebung obliegt dann dem sächsischen Landeskirchenamt. Die nächsten Kirchenvorstandswahlen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sind für Herbst 2026 vorgesehen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses der Synode, Jochen Kinder, sagte: „Es geht nicht um Gesinnungsprüfung“. Es gebe „anlassbezogene Prüfungen“. Die Landessynode stimmte dem neuen Gesetz in erster Lesung zu.

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