SWR: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen “Newszone”

Gegen die Wiederveröffentlichung der Nachrichten-App „Newszone“ liegt dem Südwestrundfunk (SWR) ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von 16 südwestdeutschen Verlagen vor. Der Antrag sei durch das Landgericht Stuttgart den Prozessbevollmächtigten des SWR am Montag zugestellt worden, teilte eine SWR-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage am Mittwoch in Mainz mit. Die Verbreitung der App wird von mehreren südwestdeutschen Zeitungsverlagen gerichtlich angefochten.

Der Antrag richte sich gegen die wiederveröffentlichte „Newszone“-App in der Version vom 16. April, hieß es weiter. Der SWR prüfe den Antrag derzeit in sachlicher und rechtlicher Hinsicht, um fristgerecht zu reagieren. Die „Newszone“-App wurde seit dem 26. März wieder als Bestandteil des Angebots „Dasding.de“ ausgespielt.

Der SWR hatte die „Newszone“-App im April 2022 gestartet. Im Oktober 2022 gab das Landgericht Stuttgart in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einer Unterlassungsklage von 16 Verlagen gegen die App teilweise statt. Es entschied, die beklagte App-Ausgabe vom 14. April 2022 sei presseähnlich und wettbewerbswidrig. Anschließend verbreitete der SWR „Newszone“-Inhalte nur noch über sein Jugendangebot „Dasding.de“.

Der SWR legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein. Das OLG entschied im Juni 2023, der SWR dürfe die App wieder anbieten. In dem inzwischen rechtskräftigen Urteil wurde festgestellt, dass es zwischen den klagenden Verlagen und dem SWR kein Schlichtungsverfahren gegeben habe. Dies sei aber vor einer Anrufung von Gerichten erforderlich.

Das daraufhin von den Verlagen eingeleitete Schlichtungsverfahren scheiterte im September 2023. Die 16 Zeitungsverlage reichten daraufhin beim Landgericht Stuttgart ihre Hauptsacheklage ein. Sie bekräftigen darin ihre Rechtsauffassung, dass die beklagte Version der „Newszone“-App presseähnlich sei. Der SWR ist dagegen weiter der Auffassung, dass die „Newszone“-App kein eigenständiges Telemedienangebot sei, teilte die SWR-Sprecherin im März dem epd mit.