Suizidvorbeugung: Lauterbach hat noch kein Konzept vorgelegt

Eigentlich sollte der Bundesgesundheitsminister bis Ende Januar liefern. Doch Karl Lauterbach hat die Frist für ein vom Bundestag gefordertes Konzept zur Suizidvorbeugung versäumt. Das stößt auf Kritik.

Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, Vorschläge für eine bessere Suizidvorbeugung in Deutschland vorzulegen. Der Bundestag hatte im Juli nahezu einstimmig beschlossen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis zum 31. Januar ein Konzept entwickeln solle, wie Angebote der Suizidprävention verbessert werden können, um die Zahl der Selbsttötungen deutlich zu senken. Bis spätestens 30. Juni sollte ein Gesetzentwurf vorliegen.

Ziel soll ein Suizidpräventionsdienst sein, der mit Hilfe der Telefonseelsorge, sozialpsychiatrischer Dienste und projektfinanzierter Beratung rund um die Uhr erreichbar ist. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch berichtet, forderten Vertreter von Union und FDP den Gesundheitsminister zum Handeln auf. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertete den Aufschub als „beschämend“.

Wie die Zeitung weiter berichtet, hat die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Brand mitgeteilt, es sei beabsichtigt, die Strategie dem Bundestag „bis zum April 2024 vorzulegen“. Anschließend werde über die weiteren Schritte „einschließlich der Option und möglicher Inhalte einer Gesetzesinitiative zur Suizidprävention zu entscheiden sein“.

Brand erklärte laut Zeitung, bislang habe es sehr selten im Bundestag eine so gewaltige überparteiliche Mehrheit gegeben wie bei diesem Thema. „Aber die Bundesregierung hält weder Fristen ein, noch nutzt sie Experten mit Erfahrung in diesem sensiblen Feld wirklich oder antwortet ernsthaft auf Nachfragen.“ Tausende Tote durch Suizid seien wichtiger als Cannabis, fügte Brand mit Blick auf Anstrenungen der Bundesregierung zur Legalisierung des Rauschmittels hinzu.

Der Antrag war damals zustande gekommen, nachdem zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen zur Suizidbeihilfe keine Mehrheit im Bundestag gefunden hatten. Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, Mitinitiatorin eines der beiden Anträge, fordert laut Zeitung eine Erklärung von Lauterbach, warum die Fristen für die Vorlage eines Konzepts nicht eingehalten wurden. Auf eine Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ ging das Gesundheitsministerium nicht näher ein und verwies ebenfalls auf den April als neuen Zeitpunkt für die Vorlage eines Konzepts.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), schon seit Jahrzehnten werde über eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention diskutiert. „Doch passiert ist nichts.“ Dabei sei ein Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe in der gesetzlichen Krankenversicherung längst überfällig, fügte Brysch hinzu. Dazu zählten kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie. „Vor allem immobile, schwerstkranke, pflegebedürftige und depressiv erkrankte Menschen brauchen diese Angebote.“

In Deutschland sterben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt täglich mehr als 25 Personen an Suizid. Demnach lag die Zahl der Suizide 2022 erstmals seit acht Jahren wieder über 10.000. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, AIDS/HIV und illegale Drogen zusammengenommen.