Studie: Auch der bayerische Arbeitsmarkt braucht Zuwanderung
Um den Bedarf an Arbeitskräften in den kommenden Jahrzehnten zu decken, braucht Deutschland einer Studie zufolge bis 2040 jährlich rund 288.000 Zuwanderer. So viele internationale Arbeitskräfte seien nötig, um das Potenzial an Erwerbspersonen nicht einbrechen zu lassen, erklärte die Bertelsmann Stiftung am Dienstag zur Vorstellung ihrer Untersuchung „Zuwanderung und Arbeitsmarkt“ in Gütersloh. Dieser Bedarf hänge auch von unterschiedlichen Auswirkungen des Strukturwandels ab, hieß es. Wo mehr Arbeitsplätze neu entstehen als abgebaut werden, sei der Zuwanderungsbedarf höher. Dies gilt der Studie zufolge besonders für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und Hamburg.
Laut Bertelsmann-Migrationsexpertin Susanne Schultz erfordere der demografische Wandel Zuwanderung. Zwar müsse vorrangig das inländische Arbeitskräftepotenzial von Einheimischen und bereits Zugewanderten entwickelt und die Beteiligung am Arbeitsmarkt erhöht werden. Der künftige Bedarf an Erwerbspersonen werde jedoch „damit allein nicht gedeckt werden können“. Schultz wies darauf hin, dass das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Möglichkeiten für an Deutschland interessierte Arbeitskräfte biete. Ohne eine „ausgeprägte Willkommenskultur“ in Behörden, Unternehmen und Kommunen und die Aussicht auf einen längerfristigen Aufenthalt würden sie jedoch ausbleiben, erläuterte die Expertin.
Die Studie rechnet den Angaben zufolge für 2040 mit einem Bedarf an 45,7 Millionen Arbeitskräften. Ohne Zuwanderung ginge die Zahl der Erwerbspersonen jedoch in diesem Zeitraum von aktuell 46,4 Millionen um zehn Prozent auf 41,9 Millionen zurück. Bis 2060 würde die Zahl ohne zusätzliche Einwanderer sogar um ein Viertel auf nur noch 35 Millionen sinken.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Hochschule Coburg haben die Studie nach Angaben der Bertelsmann Stiftung erstellt. Grundlage für die Berechnungen ist demnach eine Projektion des Arbeitskräftebedarfs durch das IAB und das Bundesinstitut für Berufsbildung. (00/3751/26.11.2024)