Streit um Sonntagsöffnungen in Zweibrücken zieht sich in die Länge

Im Streit um die Sonntagsöffnungen am Flughafen Zweibrücken zeichnet sich noch kein abschließendes Urteil ab. Laut einem am Donnerstag verkündeten Beschluss des pfälzischen Oberlandesgerichts soll zunächst ein Gutachten erstellt werden, ob das gegen die Sonntagsöffnung klagende Einzelhandelsunternehmen tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem „Fashion Outlet Center“ am Flughafen steht. Die Ergebnisse des Sachverständigen würden nicht vor dem Sommer vorliegen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Streit um die Sonntagsöffnungen am Flughafen Zweibrücken beschäftigt die Gerichte seit mehreren Jahren. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2023 entschieden, dass die gegenwärtige Regelung einen rechtswidrigen Wettbewerbsverstoß darstellen könnte.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2007 die Sonntagsöffnung von Geschäften in der Nähe des Flughafens in den Oster-, Sommer- und Herbstferien erlaubt. So sollten sich insbesondere Urlauber trotz des normalerweise geltenden gesetzlichen Ladenöffnungsverbots an Sonn- und Feiertagen in den Ferien versorgen können. Allerdings wurde der Linienflugverkehr in Zweibrücken bereits 2014 wieder eingestellt und der Flughafen zum „Sonderlandeplatz“ herabgestuft.

Das vor Ort ansässige „Fashion Outlet Center“ hatte jedoch weiter an den Feriensonntagen geöffnet. Ein Unternehmen, das mehrere Modeläden in der Pfalz und in Baden betreibt, sah sich dadurch benachteiligt. Wegen der Herabstufung des Flughafens und des Wegfalls der Ferienflieger gebe es keinen Grund mehr für eine Ladenöffnung an Feriensonntagen. Das Oberlandesgericht sollte dem im Juli 2023 verkündeten Urteil zufolge prüfen, ob andere Gründe vorliegen, die eine Sonntagsöffnung ausnahmsweise rechtfertigen.

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