Die geplante Veränderung des Hessischen Waldgesetzes hat Kritik von Umweltschützern hervorgerufen. Die Erneuerung des Gesetzes umfasse unter anderem eine Stärkung der Waldbrand-Prävention, Lockerungen der Vorschriften zur Aufforstung und praktikablere Richtlinien zum Bannwaldschutz, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Besonders letztere stoßen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) und den NaturFreunden Hessen bitter auf.
Bisher ist nach Angaben der Umweltverbände im Hessischen Waldgesetz genau festgelegt, in welchen Fällen der Schutz von Bannwäldern zugunsten überwiegender öffentlicher Interessen aufgehoben werden darf. Im neuen Entwurf würden diese Aufzählungen jedoch gestrichen. Der Umweltschutz werde geschwächt, weil es einfacher werde, Waldgebiete zu roden.
Das Ministerium weist diese Kritik zurück. Der Schutz von Bannwäldern genieße auch künftig einen hohen Stellenwert. Man gleiche lediglich die komplexen Einzelregelungen an etablierte europäische Regelungen des Umweltrechts an. Dadurch verbessere man die Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit des Bannwaldschutzes.
Die Umweltverbände kritisieren darüber hinaus, dass der rechtliche Schutz von Bannwäldern und allgemeinen Naturwaldflächen verringert werde. Das Landwirtschaftsministerium hingegen hebt hervor, dass erstmals ein eigener forstrechtlicher Schutz für die Naturwaldentwicklungsflächen geschaffen werde. Der Gesetzentwurf werde voraussichtlich im Februar 2026 im Landtag eingebracht. Die Stellungnahmen der Verbände würden derzeit ausgewertet.