Stolpersteine in Neumünster und Bad Schwartau in App aufgenommen

Die Stolpersteine, die in Neumünster und in Bad Schwartau an Opfer des Nationalsozialismus erinnern, sind in die App „Stolpersteine SH“ integriert worden. Das teilte der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, am Donnerstag mit. Die App war im November 2023 mit den Stolpersteinen in Kiel und Rendsburg gestartet. In ihr können die Biografien von Opfern des Nationalsozialismus digital abgerufen werden. Eine Ausweitung auf ganz Schleswig-Holstein ist den Angaben zufolge bis Jahresende vorgesehen.

In Neumünster sind 33 Stolpersteine verlegt worden. In Bad Schwartau wurden die vier Stolpersteine der Familie Jaschek in die App aufgenommen. „Die App ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Erinnerungskultur. Besonders die Möglichkeit, über eine virtuelle Gedenkkerze Anteil zu nehmen, stärkt die Auseinandersetzung mit den Stolpersteinen und den Biographien der Opfer des Nationalsozialismus“, sagte der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer- Heidemann. „Ich hoffe, dass wir insbesondere junge Menschen mit der App erreichen.“

Die App ist im App-Store von Apple sowie im Google Play Store erhältlich. Nutzerinnen und Nutzer der App können mit der Handykamera Stolpersteine scannen und so die Biografie des Menschen abrufen, an den dort erinnert wird. Zudem enthält die App eine Gedenkfunktion. Mithilfe von Augmented Reality kann für sieben Tage eine virtuelle Kerze am Stolperstein platziert und mit einer persönlichen Gedenkbotschaft ergänzt werden. Andere Nutzerinnen und Nutzer der App können diese Kerzen dann auf ihrem Mobiltelefon sehen.

Der Künstler Gunter Demnig entwickelte die Idee für die Stolpersteine. Auf den Betonwürfeln ist eine Messingplatte verankert, auf der die Namen und Lebensdaten von Menschen eingraviert sind, die während der NS-Zeit verfolgt und ermordet wurden oder aus Deutschland fliehen mussten. Seit Mitte der 1990er Jahre werden die Stolpersteine in die Bürgersteige vor den letzten freiwilligen Wohnorten der Opfer eingelassen.