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Stiftung Patientenschutz verteidigt Autonomie von Pflegebedürftigen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wehrt sich gegen eine mögliche Streichung von Haushaltshilfen im Pflegegrad 1. Äußerungen der Pflegebeauftragten der Bundesregierung dazu seien nicht zielführend und für hunderttausende hilfebedürftige Menschen verletzend, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonnabend in Dortmund dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler (CSU) hatte im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonnabend) vorgeschlagen, die Leistungen für Haushaltshilfen im Pflegegrad 1 von aktuell 131 Euro künftig nicht mehr allen Pflegebedürftigen pauschal zu zahlen. Ob und welche Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll sei, sollte bei der Begutachtung individuell festgelegt werden.

Der Entlastungsbeitrag müsse dem Ziel dienen, die Selbstständigkeit zu Hause so lange wie möglich zu erhalten, betonte Staffler in dem Interview. „Aus meiner Sicht nicht hilfreich wäre, wenn das Geld dazu verwendet wird, dass jemand anderes die Wohnung putzt, während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt“, zitierten die Zeitungen die Beauftragte. „Das birgt doch die Gefahr, noch immobiler zu werden.“

Brysch erklärte dagegen in seiner Stellungnahme: „Putzen ist keine Physiotherapie.“ Solche Aussagen seien verletzend. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nutzten den Entlastungsbetrag, um selbst über den Unterstützungsbedarf zu entscheiden, erläuterte er. „Haushaltshilfen, Einkaufshilfen, Betreuungsangebote in Demenzgruppen, Tages- und Nachtpflege und einiges mehr gehen weit über reine Putzhilfe hinaus.“ Der Betrag von monatlich maximal 131 Euro könne nur für wenige Stunden Entlastung eingesetzt werden.

Der Vorschlag der Pflegebevollmächtigten stärke nicht die Autonomie der Betroffenen, betonte Brysch. Zudem würde mit einer entsprechenden Begutachtung auch noch ein neues Bürokratiemonster geschaffen.