Start des Organspende-Registers – Ruf nach Anpassung

Doch, es gibt noch gemeinsame Positionen zwischen CSU und SPD. In der Gesundheitspolitik, nämlich beim Thema Organspende. Die Chefs der Gesundheitsministerien in München und Berlin wünschen sich andere Regeln.

Zum Start des Organspende-Registers fordern Patientenschützer Nachbesserungen und die CSU die Widerspruchslösung. „Der Start des Organspende-Registers ist halbherzig. Denn Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies vereitele die Erfolgsaussichten, schwerstkranken Menschen zu helfen.

In keinem Passamt Deutschlands stehe ein datenschutzsicherer Terminal, so Brysch. „Damit haben Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen. Das Moment geht verloren, sich so unmittelbar erklären zu können“, kritisierte er.

In das Online-Register können sich ab Montag potenzielle Organspender freiwillig eintragen lassen. Es soll unter anderem mehr Rechtssicherheit bieten und den Informationsfluss mit den Kliniken verbessern. Die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung bleiben bestehen. Weder der Vermerk in der Patientenverfügung noch der Papierausweis verlieren an Gültigkeit. „Internet-Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen“, sagte Brysch.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sprach sich derweil für eine Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Diese sei nötig, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen, sagte Gerlach. Das neue Register sei zwar sinnvoll, werde den Organmangel aber nicht nennenswert beseitigen, meinte sie.

Bei der Widerspruchslösung gilt: Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht und dies dokumentiert, gilt nach seinem Tod als potenzieller Organspender. Gerlach sieht bei dieser Regel zwei Vorteile: Dadurch müssten sich alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Außerdem würden dadurch Angehörige entlastet.

In Deutschland gilt aktuell die sogenannte Entscheidungslösung. Demnach ist eine Organspende nur möglich, wenn der potenzielle Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Vor vier Jahren gab es einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung. Er war vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), seinem Nachfolger, zusammen eingebracht worden. Im Bundestag fand er jedoch keine Mehrheit. Vor einem Jahr kündigte Bayern einen neuen Anlauf in Form einer Bundesratsinitiative mit anderen Ländern an.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagt, das Register werde den Mangel an Spenderorganen nicht sofort beheben. Dies könnte nur eine Widerspruchslösung. Die Techniker Krankenkasse hofft darauf, dass das Register auch den Anreiz für eine Spende erhöht.

Brysch betonte jedoch in dem Zusammenhang, dass aus Patientenschutz-Sicht die Widerspruchslösung nicht wegen der verschleppten Umsetzung des Online-Registers durch die Hintertür erzwungen werden dürfte. „Denn Schweigen ist niemals Zustimmung“, sagte er.