Der niedersächsische Städtetag lehnt die von Unionsfraktionschef Jens Spahn geforderte Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs zur Beleidigung von Politikerinnen und Politikern strikt ab. „Diejenigen, die für unsere Demokratie auf Bundes- oder Landesebene und insbesondere vor Ort in den Kommunen haupt- und ehrenamtlich arbeiten, verdienen einen besonderen Schutz“, sagte Städtetagspräsident Jürgen Krogmann (SPD), Oberbürgermeister von Oldenburg.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sei im Jahr 2021 klargestellt worden, dass der Paragraf 188 auch auf Mitglieder von Räten oder auf Hauptverwaltungsbeamte anwendbar sei, erläuterte Krogmann. Dafür habe der Städtetag lange gestritten. Denn immer häufiger gebe es im Internet und in den sozialen Medien anonyme Hetze gegen Menschen, die sich für den Staat engagierten.
Auch der Vizepräsident des Städtetags, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) aus Salzgitter, lehnt eine Streichung des Paragrafen ab. „Mit der Vorschrift soll einer Vergiftung des politischen Klimas durch Ehrabschneidungen entgegengewirkt werden“, sagte er: „Nicht das politische Amt steht im Mittelpunkt der Norm, sondern der Schutz der Person, die das Amt innehat.“ Es gehe hier also nicht um ein Sonderrecht für die Mächtigen, sondern „um den Schutz von Menschen, die sich für unser Gemeinweisen einsetzen“. Eine Abschaffung sei deshalb das falsche Signal.
Spahn hatte am Wochenende gefordert, den Paragrafen abzuschaffen. Durch ihn sei der Eindruck entstanden, die Mächtigen hätten sich ein Sonderrecht geschaffen. Es gebe bereits den Tatbestand der Beleidigung, dieser reiche aus.
Der Paragraf 188 soll Politiker vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Abschaffung des Paragrafen war auch bereits von der AfD gefordert worden.