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Staatsanwaltschaft klagt frühere Führung der JVA Gablingen an

Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen frühere Verantwortliche der JVA Gablingen. Die Anklage umfasst mehr als 100 Fälle. Für fast zwei Jahre seien Gefangene rechtswidrig isoliert und misshandelt worden.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen die frühere Leiterin, die ehemalige stellvertretende Leiterin sowie ein früheres Mitglied der Sicherungsgruppe der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen bei Augsburg erhoben. Den seit Herbst 2024 freigestellten Beschuldigten werden demnach Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Laut Anklage soll die stellvertretende Leiterin ab Januar 2023 ein “System der Willkür” aufgebaut haben, in dem Gefangene unter dem Vorwand der Sicherheit schikaniert und teils körperlich misshandelt wurden. Sie soll Behörden gezielt getäuscht und bei einem Besuch der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter einen ordnungsgemäßen Betrieb vorgetäuscht haben. Die damalige Leiterin und ein Mitglied der Sicherungsgruppe hätten dies teils gewusst und unterstützt.

Zwischen 1. Januar 2023 und 24. Oktober 2024 habe es in 131 Fällen Straftaten zum Nachteil von 102 Gefangenen gegeben. Die stellvertretende Leiterin wird in 117 Fällen beschuldigt, Gefangene rechtswidrig in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht zu haben. In 20 dieser Fälle soll sie an körperlichen Misshandlungen beteiligt gewesen sein, die von Mitgliedern der Sicherungsgruppe ausgeführt wurden. Die Übergriffe soll sie gebilligt und Mittäter gedeckt haben.

Zusätzlich wird ihr die Beteiligung an neun weiteren Fälle körperlicher Misshandlung zur Last gelegt. Die besonders gesicherten Hafträume dürften nur in Ausnahmesituationen genutzt werden, etwa bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.

Die frühere Leiterin der JVA soll an 64 rechtswidrigen Unterbringungen beteiligt gewesen sein. Eine strafrechtlich relevante Beteiligung an körperlichen Übergriffen werde ihr aber nicht vorgeworfen. Das frühere Mitglied der Sicherungsgruppe soll in 28 Fällen rechtswidrige Unterbringungen unterstützt haben und dabei teilweise ohne rechtfertigenden Grund gewalttätig geworden sein. Darüber hinaus werden ihm zehn weitere körperliche Übergriffe auf Gefangene zur Last gelegt.

Zusätzlich sollen die stellvertretende Leiterin und das Mitglied der Sicherungsgruppe an körperlichen Übergriffen in der Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth am 23. Oktober 2024 beteiligt gewesen sein. Bei einem Einsatz der Sicherungsgruppe der JVA Augsburg-Gablingen soll es in Anwesenheit und mit Billigung der stellvertretenden Leiterin zu ungerechtfertigten Übergriffen auf fünf Gefangene gekommen sein.

Anstaltsleiterin und Stellvertreterin hätten außerdem Geld aus dem Budget der JVA rechtswidrig ausgegeben, das nur ihnen oder Mitgliedern der Sicherungsgruppe einen Vorteil verschafft habe. Dabei entstand laut Angaben ein mutmaßlicher Schaden von etwa 44.000 Euro; die Anklage umfasse dabei Untreue in sechs Fällen. Hinsichtlich weiterer Beschuldigter dauerten die Ermittlungen noch an.

Insgesamt hätten Staatsanwaltschaft und Polizei mehr als 330 Zeugen vernommen, 17 Mobiltelefone mit 2,6 Millionen Chatnachrichten sowie 4,5 Millionen sonstige Dateien ausgewertet sowie 185 Gefangenenpersonal- und Gesundheitsakten gesichtet. 257 Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 24. Oktober 2024 seien auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft worden. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.