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SPD-Vize: Kostenübernahme bei Abtreibungen ausweiten

Union und SPD planen laut Koalitionsvertrag, die Kostenübernahme bei Abtreibungen auszuweiten. In der Union wächst die Sorge, dies könne die Rechtswidrigkeit infrage stellen. Die SPD macht Druck.

Die SPD will mehr Kassenleistungen bei Abtreibungen. Frauen in schwierigen Situationen müssten besser unterstützt werden, so Fraktionsvize Sonja Eichwede
Die SPD will mehr Kassenleistungen bei Abtreibungen. Frauen in schwierigen Situationen müssten besser unterstützt werden, so Fraktionsvize Sonja EichwedeImago / Political-Moments

Die SPD im Bundestag pocht darauf, bei Abtreibungen die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auszuweiten. “Ziel muss es sein, Frauen in der wohl schwierigsten Konfliktsituation zu helfen”, sagte die Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede. Dazu gehöre, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern. “Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung fest vereinbart. Hierfür müssen wir als Gesetzgeber nun alle notwendigen Voraussetzungen schaffen.”

Derzeit würden Kosten für eine Abtreibung im Rahmen von Sozialleistungen übernommen, wenn Frauen bedürftig seien. “Die Erstattung erfolgt jedoch oft nicht kostendeckend, was dazu führt, dass viele Ärztinnen und Ärzte den Eingriff nicht anbieten – mit negativen Folgen für die Versorgungslage”, erklärte Eichwede.

Abtreibung: Union uneinig über Folgen geplanter Kostenregelung

Im Koalitionsvertrag heißt es zum Thema Abtreibung: “Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.” Unklar ist, ob daraus folgt, dass Schwangerschaftsabbrüche dann nicht mehr rechtswidrig wären. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seiner Sommer-Pressekonferenz erklärt, dass er die Frage nicht abschließend beurteilen könne, aber was im Koalitionsvertrag verabredet sei, solle kommen. Er vermute, dass durch den Satz nichts an der bestehenden Rechtslage geändert werden müsse.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, der Koalitionsvertrag sei Richtschnur für die Reformvorhaben der Bundesregierung. Die Beratungen über den Punkt der erweiterten Kostenübernahme seien innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Rechtslage bei Abtreibung: Kassen zahlen nur in bestimmten Fällen

Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Abbrüche nur in Sozialfällen oder wenn der Schwangeren schwere gesundheitliche Schäden drohen; zudem nach Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen. Laut dem Strafrechtsparagrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung nach vorheriger Beratung aber straffrei. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.