SPD-Politikerin Breymaier: „Happy Sex Work“ ist eine Mär

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier hat eine Verklärung von Prostitution als „Happy Sex Work“ scharf verurteilt. Frauen, die sich freiwillig prostituierten, „lassen sich an einer Hand abzählen. Deren Recht, zu tun und zu lassen, was sie wollen, rechtfertigt nicht das Leid der vielen anderen Frauen“, sagte Breymaier dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstag). Sie forderte die Einführung eines Sexkaufverbots, des so genannten Nordischen Modells.

Es wurde 1999 in Schweden eingeführt und gilt inzwischen auch in Frankreich, Israel, Island oder Kanada. Dabei ist Sexarbeit verboten, bestraft werden bei Zuwiderhandlung jedoch nicht die Prostituierten, sondern die Freier. Zudem werden Angebote zum Ausstieg geschaffen und bereits Schülerinnen und Schüler über das Thema aufgeklärt. Breymaier hatte 2019 im Bundestag einen parlamentarischen Arbeitskreis zum Thema Sexkaufverbot initiiert.

„In Deutschland ist es verboten, zu stehlen und zu morden. Wird man erwischt, wird es bestraft. Ein Sexkaufverbot würde dazu führen, dass es nicht mehr normal wäre, einen Junggesellenabschied in einem Bordell abzuhalten, dort mal kurz in der Mittagspause einzukehren oder Geschäftsabschlüsse in einschlägigen Clubs zu feiern“, sagte sie.

Breymaier betonte, die Zahl der Frauen in der Prostitution in Deutschland werde auf mindestens 250.000 geschätzt, „vermutlich ist sie deutlich höher“. Sozialarbeiter vermuteten, dass 80 bis 90 Prozent der Betroffenen dieser Arbeit nicht freiwillig nachgehen. Die meisten Frauen kämen aus Süd- oder Osteuropa und seien gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht worden.

„Wir haben inzwischen einen Ruf wie Thailand, sind berühmt für Sex-Dumpingpreise“, sagte sie. Tiefer als jetzt könne Deutschland „gar nicht mehr sinken“. Es seien entmenschlichte Zustände, wenn Frauen „um 8 Uhr entbinden und um 13 Uhr wieder auf dem Straßenstrich stehen“, kritisierte die SPD-Abgeordnete.

„Wer tiefer eintaucht in das Geschehen, muss sehen, wie tief die körperlichen und seelischen Schäden sind, die Prostitution hinterlässt – und was die Liberalisierung für Schäden nach sich gezogen hat“, sagte die Politikerin.

In Deutschland gilt seit 2017 das Prostituiertenschutzgesetz. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Ziel ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums, Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, zu schützen und ihre Rechte zu stärken.