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Sparkassen-Milliarden für klamme Kommunen weitgehend tabu

Baden-Württembergs Sparkassen haben in den vergangenen zwei Jahren Gewinne von über drei Milliarden Euro erzielt. Trotz klammer Kassen dürfen die Trägerkommunen dieses Geld jedoch nicht zur Deckung von Haushaltslöchern verwenden, wie das Innenministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion schreibt. Die Mittel seien streng für gemeinnützige Zwecke reserviert.

Die 50 Sparkassen im Land erwirtschafteten laut Ministerium im Jahr 2023 einen Überschuss von 1,66 Milliarden Euro und 2022 von 0,56 Milliarden Euro. Für das Jahr 2024 liegt das vorläufige Ergebnis bei 1,57 Milliarden Euro. Diese Summen wecken Begehrlichkeiten bei den Städten und Kreisen, die oft Träger der Geldinstitute sind.

Eine Ausschüttung der Gewinne ist rechtlich zwar möglich, unterliegt aber hohen Hürden. Laut Sparkassengesetz entscheidet allein der Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse über die Gewinnverwendung. Dessen Beschluss muss sich am Interesse des Geldinstituts orientieren, nicht an den Wünschen der Kommune. Werden Gelder ausgeschüttet, dürfen die Kommunen diese ausschließlich für gemeinnützige Zwecke einsetzen. Das Gesetz nennt hier als Beispiele die Förderung von Kunst, Kultur, Religion, Sport oder dem öffentlichen Gesundheitswesen.

Hintergrund der Anfrage des FDP-Abgeordneten Stephen Brauer ist die angespannte Finanzlage vieler Kommunen. Diese leiden unter anderem unter den Defiziten ihrer Krankenhäuser und suchen nach neuen Einnahmequellen. Die Idee war, die Sparkassen-Gewinne zur Entlastung der kommunalen Haushalte heranzuziehen. (1664/08.07.2025)