Spaenle fordert Änderung des Strafgesetzbuchs zum Schutz Israels

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) hat eine Änderung des Strafgesetzbuchs zum Schutz des Existenzrechts Israels gefordert. Die auf propalästinensischen Demonstrationen häufig verwendete Formulierung „From the river to the sea“ sei für ihn inhaltlich eindeutig mit der Forderung nach der Auslöschung des Staats Israel belegt, erklärte Spaenle in einer Mitteilung vom Freitag. Wenn diese Formulierung verwendet würde, „können wir nicht zuschauen“, so der Beauftragte. Um die Parole künftig zu verhindern, müsse das Strafrecht „entsprechend zugeschärft“ werden. Das Existenzrecht Israels sei „weder diskutier- noch verhandelbar“.

Spaenles Forderung ist die Reaktion auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Donnerstag. Die Richter hatten dabei das vorauseilende Verbot von bestimmten propalästinensischen Parolen für eine Demo für nicht zulässig erklärt. Im konkreten Fall ging es um eine für kommenden Montag (1. Juli) auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die Pro-Palästina-Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole „From the river to the sea“. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt – und nun im Eilverfahren recht bekommen (Az: 10 CS 24.1062).

Laut Entscheidung rechtfertige die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt kein Verbot – das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, das hänge „von den Umständen des Einzelfalls“ ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde, so die Richter. Allerdings sei mit der Entscheidung im Eilverfahren „keine Legalisierungswirkung“ für die Parole verbunden. Ermittlungsbehörden könnten „im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten“ weiterhin verfolgen. (00/1989/28.06.2024)