Sozialministerin unterstützt Bischof Meister in Sterbehilfe-Debatte

Für seine Aussagen um neue Regeln für die Sterbehilfe bekommt Landesbischof Meister Rückendeckung aus der Politik. Denn es müsse eine öffentliche Debatte geben.

Sharon McCutcheon / Pixabay

Hannover. In der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland unterstützt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) Äußerungen des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister zu einem Recht auf Selbsttötung. „Ich begrüße es sehr, dass Landesbischof Meister die Debatte über ein selbstbestimmtes Ende des Lebens wieder in die Öffentlichkeit trägt“, sagte die Politikerin.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar ein bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt habe, sei es umso wichtiger, eine gesamtgesellschaftliche Debatte über das Thema zu führen. „Für mich persönlich kann es dabei nicht um aktive Sterbehilfe gehen, aber wir sollten darüber sprechen, wie wir es Menschen auch am Ende ihres Lebens ermöglichen können, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen“, betonte Reimann. Ärzte sollten unter klar definierten Bedingungen auch tödliche Medikamente verschreiben dürfen, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Carola Reimann
Carola ReimannPhilipp von Ditfurth / epd

Ähnliches hatte Landesbischof Meister in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ geäußert. Gesetzgeber und Ärztekammer sollten darüber sprechen, ob Ärzten die Verabreichung tödlicher Substanzen erlaubt sein solle. Zugleich betonte der Theologe, dass er gegen jede Form von geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid sei und zunächst alles getan werden müsse, „dass ein Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert bleibt“. Zugleich sei aber Respekt vor jenen gefordert, die den Zeitpunkt ihres Todes selbst wählen wollen und um angemessene Hilfe bitten.

Meister mit eigener Position

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter. Entgegen einer gemeinsamen kritischen Stellungnahme der Spitzen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte Meister das Urteil begrüßt, weil es zeige, dass die Würde des Menschen auch dessen Selbstbestimmungsrecht beinhalte. (epd)