Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Seit dem 1. Januar haben rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Bis Ende 2025 können die Anträge gestellt werden, wie das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag mitteilte. Die Sonderzahlung für 2024 und 2025 wirke der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten durch die Inflation befänden, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke).

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen Verantwortung für alte, kranke oder behinderte Menschen, die Verwaltungsdinge wie Rechnungen verwalten, Behörden- oder Arztgänge nicht selbst regeln können. Auf Antrag würden hauptamtliche Betreuer 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat bekommen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern würden eine Pauschale über 24 Euro pro Betreuung pro Jahr erhalten. „So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden“, sagte Bernhardt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist zum 1. Januar in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023).