26 Empfehlungen auf 50 Seiten umfasst der Bericht der Kommission zur Reform des Sozialstaats, der offiziell übergeben werden soll. Vertreter aus Bundesregierung, Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden machen darin Vorschläge, wie Beantragung und Bewilligung von Sozialleistungen effizienter, einfacher und digitaler werden könnten. Der Evangelische Pressedienst (epd) fasst wesentliche Vorschläge aus dem vorab vorliegenden Bericht zusammen.
Sozialstaatsreform soll Systeme vereinfachen und Bürokratie senken
Die Kommission empfiehlt, existenzsichernde Leistungen wie Bürgergeld und Grundsicherung im Alter mit Kinderzuschlag und Wohngeld „in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz“ aufgehen zu lassen. Dies ermögliche unter anderem eine „standardisierte Vorgehensweise“ und reduziere den Verwaltungs- und Beratungsaufwand. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten Menschen mit geringen Einkommen. Eine „systematische Schlechterstellung“ dieser Menschen soll im neuen System ausgeschlossen werden, heißt es im Bericht. Dort wird auch empfohlen, perspektivisch weitere Leistungen in ein zusammenfassendes System einzubeziehen.
Um das Ziel zu erreichen, Leistungen „aus einem Guss“ zu gewähren, sollen auch Behörden zusammengefasst werden. Wohngeldstellen und Familienkassen würden nach den Vorschlägen überflüssig. Für Leistungsbeziehende wären dann auch die Jobcenter zuständig. Aus aktuell vier Behördensträngen würden zwei: eine für erwerbsfähige, eine für nicht erwerbsfähige Personen. Um eine vollständige einheitliche Struktur zu schaffen, müssten die im Grundgesetz festgelegten Regeln der Zuständigkeit von Bund, Länder und Kommunen geändert werden. Die Kommission plädiert für eine Verfassungsänderung. Ihr Bericht empfiehlt auch wohnortnahe Erstanlaufstellen.
Sozialstaatsreform: Einheitliche Definition von Einkommen
Leistungsbeziehenden werden zusätzliche Einkünfte auf die Unterstützung angerechnet. In der Praxis führt das dazu, dass sich ein Hinzuverdienst oft kaum lohnt. Die Kommission empfiehlt Änderungen bei dieser sogenannten Transferentzugsrate, um Anreize fürs Arbeiten zu stärken. Dabei soll gelten: Je höher das Einkommen, desto weniger stark soll es angerechnet werden.

Der bei der Grundsicherung maximale Betrag, der anrechnungsfrei ist, soll dagegen von 100 auf 50 Euro halbiert werden. Was „Einkommen“ ist, wird derzeit im Sozialrecht unterschiedlich definiert. Die Kommission plädiert für eine einheitliche Definition, um das Recht zu vereinheitlichen und digitalen Datenaustausch zu ermöglichen.
Für weniger Bürokratie schlägt die Kommission vor, Leistungen pauschal statt spitz abgerechnet auszuzahlen. Als Beispiele nennt sie etwa Heizkosten eines Leistungsempfängers, der bei Verwandten lebt, und Mittagsverpflegung in Behindertenwerkstätten. Zudem empfiehlt sie, von der Pflicht wegzukommen, Belege vorzulegen, sondern stattdessen eine „Belegvorhaltepflicht“ mit stichprobenartigen Kontrollen einzuführen. Außerdem plädiert die Kommission dafür, großzügiger mit Bagatellgrenzen zu sein, um die Verwaltung zu entlasten.
Sozialstaat der Zukunft braucht einheitliche IT-Standards
Das Kindergeld soll nach den Vorschlägen der Kommission künftig automatisch ohne Antrag nach der Geburt ausgezahlt werden. Beim Elterngeld soll geprüft werden, ob der Vollzug bei einem Land oder einer zentralen IT gebündelt werden kann, anstatt über aktuell 300 Stellen abgewickelt zu werden.
Eine moderne Sozialverwaltung ist in den Augen der Kommission digital und verfolgt das „Once-Only-Prinzip“. Das heißt: Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Antragsdaten nur einmal zur Verfügung stellen, die Behörden tauschen sie untereinander aus. Hierfür soll es ein zentrales Sozialportal im Internet geben. Voraussetzung hierfür wären einheitliche IT-Standards in Bund, Ländern und Kommunen.
