SH: Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebepläne der Bundesregierung

Der Flüchtlingsrat in Schleswig-Holstein kritisiert den Plan der Bundesregierung, schwere Straftäter aus Afghanistan oder Syrien in ihre Heimatländer abzuschieben. „In beiden Ländern drohen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten“, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Flüchtlingsrates.

„Wir sind erschüttert von den Taten in Mannheim und Wolmirstedt und drücken unser tiefes Beileid aus“, sagte Geschäftsführer Martin Link. Zugleich sei der Flüchtlingsrat „alarmiert“ angesichts der rassistischen Gewalt, wie sie etwa am Wochenende gegenüber zwei Mädchen aus Ghana in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) stattgefunden habe.

Das Folterverbot der EU-Grundrechtecharta verbiete Abschiebungen in ein Land, in dem unmenschliche Bestrafungen drohten. Das gelte uneingeschränkt für alle Menschen, auch für Straftäter. Zudem untersage das Grundgesetz Doppelbestrafungen. Nach einer schweren Straftat muss die Justiz für Gerechtigkeit sorgen. „Hierfür haben wir in Deutschland einen funktionierenden Rechtsstaat“, erklärte Link. Dieser dürfe nicht untergraben werden, indem völkerrechtliche Errungenschaften infrage gestellt würden.

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sei die menschenrechtliche und humanitäre Situation in Afghanistan katastrophal. Auch Syrien sei weiterhin ein Folterstaat, in dem Menschen verschwinden, rechtswidrig inhaftiert oder getötet würden.