SH feiert zehn Jahre katholischer Staatskirchenvertrag

Erzbischof Heße lobt die partnerschaftlichen Beziehungen. Auch vom Ministerpräsidenten kommt Positives.

Hand in Hand wollen die Kirchenkreise arbeiten
Hand in Hand wollen die Kirchenkreise arbeitenEdler von Rabenstein / Fotolia

Kiel. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx haben in Kiel die Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags zwischen der Landesregierung und dem Heiligem Stuhl vor zehn Jahren gefeiert. Die Kirchen seien ein wichtiger Träger des Gemeinwohls, sagte Günther. "Deshalb finde ich es richtig und angemessen, dass die jeweiligen Belange auch in jeweils eigenen Staatsverträgen geregelt werden." Erzbischof Heße lobte die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Land und dem Erzbistum. 
Ein Staatskirchenvertrag sei Ausdruck für das gute Miteinander von Kirche und Staat, sagte Kardinal Marx. Die Trennung von Kirche und Staat gehöre zum christlichen Glauben. Gleichzeitig sei der Staat der Religion gegenüber nicht gleichgültig. Marx: "Wo aber Religion in politische Konzepte eingebaut wird, muss man aufmerksam hinschauen, ob da alles richtig läuft." Wachsamkeit und Verantwortungsbewusstsein müssten kirchlich und politisch Hand in Hand gehen.

Was der Vertrag regelt

Nach den Worten des Apostolischen Nuntius‘, Erzbischof Nikola Eterovic, ist der Staatsvertrag ein gutes Beispiel für verlässliche Beziehungen zwischen Staat und Kirche. "Es ist gut zu wissen, dass Verträge ihre Gültigkeit behalten, auch wenn Regierungen wechseln."
Der Staatskirchenvertrag regelt unter anderem die Aufgaben in Forschung und Lehre, im Religionsunterricht, beim Sonn- und Feiertagsschutz und die Seelsorge etwa bei der Polizei. Ferner werden die Staatsleistungen für die Kirchen festgehalten. Dazu gehören auch Transferleistungen wie Gelder für den Religionsunterricht an Schulen.
Vor 2009 wurde in Schleswig-Holstein für die Katholische Kirche der Kirchenvertrag angewendet, der 1957 mit der Evangelischen Kirche geschlossen wurde. Kritisiert wurde seinerzeit, dass es besonders für die Landeszuschüsse an die Katholische Kirche keine vertragliche Grundlage gab. (epd)