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Sexuelle Identität: SH-Entwurf zu Grundgesetz-Änderung nimmt Hürde

Im Grundgesetz soll künftig die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität festgeschrieben werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf von Berlin, Schleswig-Holstein und weiteren Ländern in den Bundestag einzubringen, wie das Kieler Gleichstellungsministerium mitteilte. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags und des Bundesrats erforderlich.

„Queere Menschen erleben auch heute noch tagtäglich Anfeindungen, Gewalt und Diskriminierung. Wen ein Mensch liebt oder mit welchem Geschlecht er sich identifiziert, darf niemals zu Benachteiligungen führen“, befand Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Aminata Touré (Grüne). Die Aufnahme sexueller Identität als Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes „bekräftigt ihre Gleichstellung vor unserem höchsten Gesetz und verpflichtet zum Schutz“, erklärte Touré.

Konkret soll das Merkmal „sexuelle Identität“ den Angaben nach in Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Der Satz lautet bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Satz 2 lautet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“