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Sexualstraftaten: Kinder sollen vor Gericht besser geschützt werden

Die Niedersächsische Landesregierung möchte Kinder, die als Zeugen bei Sexualstraftaten vor Gericht aussagen müssen, besser schützen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative sehe vor, die Möglichkeiten für Videovernehmung von minderjährigen Zeugen in einem gesonderten Raum zu erweitern und so psychische Belastungen zu minimieren, teilte das Landeskabinett am Dienstag mit. „Die Bundesratsinitiative ist ein wichtiges Signal, damit Kinder im Gerichtssaal möglichst keine weitere Traumatisierung erfahren“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD).

Bislang lässt das Gesetz den Angaben zufolge Videovernehmung von Minderjährigen in laufenden Gerichtsverhandlungen nur dann zu, wenn die dringende Gefahr eines „schwerwiegenden Nachteils“ für das Wohl des Kindes besteht. Dieser Nachteil muss per juristischer Definition über eine „vorübergehende seelische oder körperliche Belastung“ hinausgehen.

Ziel der niedersächsischen Gesetzesinitiative ist es, durch eine Ergänzung des Paragrafen 247a Abs.1 der Strafprozessordnung, die Hürden für eine Videovernehmung abzusenken. Ausreichend wäre dann, „wenn bei der Vernehmung im Gerichtssaal und Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugin oder des Zeugen zu befürchten ist.“