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Senat zahlt für Sicherheit aller jüdischen Einrichtungen

Die vom Berliner Senat zum Schutz jüdischer Einrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht nur für die Jüdische Gemeinde zu Berlin bestimmt. Auch jüdische Institutionen außerhalb der Einheitsgemeinde könnten davon Sicherheitsmaßnahmen finanzieren, teilte die zuständige Senatskulturverwaltung in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus mit.

Dazu müssten die eigenständigen Einrichtungen sich für eine Gefährdungsbeurteilung zunächst an das Landeskriminalamt Berlin und anschließend mit dem Gutachten an die Gemeinde wenden. Aufgabe der Gemeinde sei es, „diese gesammelten Gutachten dem Land Berlin zur Kostenerstattung zu übermitteln“.

Zur Begründung für diese Vorgehensweise hieß es, die Gemeinde verfüge im Gegensatz „zu den vielen einzelnen Einrichtungen“ über eine eigene Sicherheitsabteilung „mit über Jahrzehnte aufgebauten Kompetenzen und Erfahrungswerten“. Deshalb sei die zentrale Vergabe der Leistungen durch die Jüdische Gemeinde effizienter beim Einkauf und Einsatz zusätzlicher personeller Sicherheitsmaßnahmen. Ziel sei ein ausreichender Schutz aller Einrichtungen. Schutzberechtigt seien auch säkulare Gruppen wie etwa der Sportverein TuS Makkabi Berlin.

Laut Senatskulturverwaltung stehen in diesem Jahr für den Schutz von Synagogen, Schulen, Kitas und Gemeindegebäuden rund 9,2 Millionen Euro zur Verfügung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält die Gemeinde im Rahmen eines Staatsvertrages in diesem Jahr rund 8,9 Millionen Euro.