Selbst ernannter „König“ erneut vor Gericht

Das selbst ernannte Oberhaupt des „Königreichs Deutschland“, Peter Fitzek, steht ab 15. Januar erneut vor Gericht. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau geht der 58-Jährige gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom Juli dieses Jahres vor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Das Amtsgericht hatte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

Das Wittenberger Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen hat und ihr dann einen Fußtritt versetzte. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er als „Faschistenschweine“.

Fitzek gilt als führender Aktivist der Reichsbürgerbewegung. Er selbst bezeichnet sich als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab. Nach eigenen Angaben verfügt das „Königreich“ über mehr als 6.000 Mitglieder. Laut Verfassungsschutz handelt es sich damit um eine der mitgliederstärksten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierung bundesweit.