Evangelische Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer in Bayern können weiterhin keine politischen Mandate vor Ort übernehmen. Die bayerische evangelische Landessynode hat am Mittwoch in Amberg bei ihrer Herbsttagung eine Eingabe abgelehnt, wonach es Pfarrerinnen und Pfarrer erlaubt sein sollte, sich bei Wahlen für kommunale Ämter aufstellen zu lassen. Die Synode stützte sich in ihrem Votum auf eine Stellungnahme des Landeskirchenrats.
In der Stellungnahme erklärte die zuständige Abteilung, dass Risiken für die politische Neutralität der Kirche bestünden, wenn ein Gemeindepfarrer oder eine Gemeindepfarrerin zugleich ein politisches Mandat ausübe. Es müsse die seelsorgerliche Begleitung für alle Menschen, egal welcher politischen Haltung, gewährleistet bleiben. „Menschen sollen weiterhin zur Gemeindepfarrperson das Vertrauen haben, sich anvertrauen zu können, ohne die Befürchtung, dass die eigene politische Haltung auf dem Prüfstand steht“, hieß es.
Die antragstellende Pfarrerin hatte ihren Wunsch damit begründet, dass rechtsextreme Kräfte, insbesondere die AfD, das Vertrauen in die demokratische Ordnung untergraben würden. „Wenn wir als Kirche das Evangelium ernst nehmen, dann bedeutet das: Wir dürfen nicht schweigen“, heißt es in der Eingabe. Pfarrerinnen und Pfarrer würden Menschen begleiten, versöhnen und Orientierung geben. „Genau solche Persönlichkeiten braucht auch die Demokratie - nicht nur am Rande, sondern auch im Zentrum politischer Verantwortung.“ Sie halte ein kategorisches Verbot politischer Mandate im aktiven kirchlichen Dienst für nicht mehr haltbar.
Es gebe vielfältige Möglichkeiten auf lokaler Ebene, sich für die Stärkung der Demokratie einzusetzen, sagte Wolfgang Graf zu Castell-Rüdenhausen für den Organisationsausschuss, als er die Ablehnung begründete. Er riet der Landessynode aber eindringlich, zu diskutieren, „wie man das Pfarramt versteht“. Es sei die Grundfrage zu klären, „welches Verständnis wir von der Ordination haben“. (3744/26.11.2025)