Kleine Inselstaaten haben das Anrecht auf mehr Klimaschutz. Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat in einem am Dienstag vorgelegten Gutachten nach eigenen Angaben festgestellt, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Nach dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 seien die unterzeichnenden Staaten – darunter Deutschland – verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen gegen diese Form der Verschmutzung zu ergreifen. Die Umweltschutzorganisation WWF begrüßte das Gutachten.
Das Gutachten sei nicht bindend. Die Unterzeichnerstaaten des UN-Seerechtsübereinkommens könnten auf Basis des Gutachtens allerdings zu einer Änderung ihrer Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden, hieß es vom Seegerichtshof. Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg ist für Streitfragen bei der Anwendung des Seerechtsübereinkommens zuständig.
Den Gerichtshof angerufen hatte die Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS) mit neun Mitgliedern im Pazifik und in der Karibik. Die Inselstaaten sehen sich aufgrund des Klimawandels und des damit einhergehenden Meeresspiegelanstiegs in ihrem Dasein bedroht.
Der WWF teilte in Hamburg mit, er sehe seine Forderung nach besserem Schutz von Klima und Meeren durch das Gutachten bestärkt. WWF-Meeresschutzexpertin Julika Tribukait sprach von einem „Meilenstein“. Klimaschutz und Meeresschutz müssten Hand in Hand gehen. „In der Praxis bedeutet das, die Staaten müssen ihre Treibhausgasemissionen rasch und wirksam reduzieren und gleichzeitig den Meeresschutz vorantreiben, indem z.B. wichtige Lebensräume von menschlicher Nutzung ausgenommen oder renaturiert werden“, erklärte Tribukait.
Vom Internationalen Seegerichtshof hieß es, andere Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen würden die Staaten nicht davon entbinden, Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Treibhausgase ergreifen zu müssen.