SED-Opferbeauftragte: Leiden angemessen berücksichtigen

Noch immer leiden Zehntausende Opfer der SED-Diktatur an den Folgen erlittenen Unrechts. Die Opferbeauftragte verlangt Nachbesserungen bei der geplanten Reform der Hilfen für Gesundheitsschäden und bei der Rente.

Die geplanten Reformen zur Unterstützung von Opfern des SED-Regimes sind nach Ansicht der Opferbeauftragte Evelyn Zupke unzureichend. “Mit diesen Plänen schützen wir weder die Opfer effektiv vor Altersarmut noch ermöglichen wir ihnen Zugang zu Hilfen bei gesundheitlichen Schäden”, sagte Zupke am Donnerstag in Berlin. Sie äußerte bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2024.

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf für die Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sieht eine Dynamisierung der Opferrente und Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte vor, sowie eine Einmalzahlung für die Opfer der Zwangsaussiedlungen. Er soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden.

Nach Zupkes Worten enthält der Entwurf gute Punkte, falle aber hinter Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. So sei die Dynamisierung der Opferrente der richtige Weg. Allerdings sei eine Rentenerhöhung von neuen Euro nach Fünf Jahren zu gering und berücksichtige nicht die jüngst deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten. Sie verwies darauf, dass die Renten ehemaliger Stasi-Offiziere im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen seien. Zudem sollte die Rente erst nach der Erhöhung dynamisiert werden.

Die SED-Opferbeauftragte drängte zudem auf eine einfachere Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Dies sei für Opfer oft schwer nachzuweisen und die Ämter sähen meist keinen Zusammenhang zwischen der Repression und der Schädigung. Zupke erinnerte daran, dass auch die FDP eine Beweislastumkehr geforderte habe und der Koalitionsvertrag Erleichterungen vorsehe. Sie warb für ähnliche Regelung wie bei der Anerkennung der Gesundheitsschäden bei Bundeswehrsoldaten.

Die Opferbeauftragte begrüßte die geplante Einmalzahlung an Opfer von Zwangsaussiedlung. Allerdings sei die Summe von 1.500 Euro viel zu gering im Vergleich mit Zahlungen an andere Opfergruppen. Zudem kritisierte sie, dass der Entwurf Opfer ausschließen will, die in der DDR Entschädigungen erhalten hätten.

Der Jahresbericht schildert, wie weitreichend und andauernd die Folgen der erlebten Repression für viele Betroffene sind. Laut aktuellen Umfragen in mehreren ostdeutschen Bundesländern lebt rund die Hälfte der Betroffenen von SED-Unrecht an der Grenze zur Armutsgefährdung. Gleichzeitig sei die gesundheitliche Lage vieler ehemals politisch Verfolgter dramatisch. Laut einer Studie der Berliner Charite, erlitten rund 60 Prozent weiblicher ehemaliger politischer Gefangener bereits einmal eine Angststörung und bei über 40 Prozent sei eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert worden.

Die Opferbeauftragte verlangte auch eine aktualisierte Definition der Opfergruppen. Dazu sollten etwa die ehemaligen Dopingopfer gehören. Sie seien oft als Jugendliche für die Ziele der “medaillenhungrigen SED-Führung” missbraucht worden. Zupke zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird. Hierzu sei sie schon in Gesprächen mit den Fraktionen.