Sea-Watch scheitert mit Klage gegen EU-Grenzschutzagentur

Die deutschen Seenotretter verlangten Bilder eines Frontex-Einsatzes, um mögliche Verstöße gegen das Völkerrecht zu prüfen. Das Gericht der EU hält die Verweigerung der Dokumente im Wesentlichen für rechtens.

Die Migranten-Rettungsorganisation Sea-Watch ist in einem Streit mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex um Dokumentenzugang vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. In einem Urteil am Mittwoch wiesen die Richter in Luxemburg die von Sea-Watch vorgebrachten Argumente weitgehend zurück; zugleich erklärten sie jedoch die Entscheidung von Frontex teilweise für nichtig, weil die Agentur den Zugang zu den 73 angeforderten Foto- und Videoaufnahmen insgesamt verweigerte, aber nur für 71 Dokumente eine Begründung angab.

Frontex hatte sich bei seiner Ablehnung auf verschiedene Ausnahmen vom Recht auf Dokumentenzugang berufen, besonders den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Außerdem weigerte sich die Grenzschutzagentur, die Dokumente teilweise geschwärzt offenzulegen, da die Menge der zu schwärzenden Informationen unverhältnismäßig groß und der Arbeitsaufwand unangemessen gewesen wäre. Auch in diesem Punkt folgte das Gericht den Argumenten von Frontex.

Die fraglichen Dokumente bezogen sich alle auf eine Luftoperation von Frontex im zentralen Mittelmeer, die am 30. Juli 2021 stattfand. Sea-Watch wollte sich auf diese Weise vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter Mitgliedstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben.

Das Gericht verurteilte Sea-Watch, zusätzlich zu ihren eigenen Auslagen auch die Hälfte der Kosten von Frontex zu übernehmen. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Berufung eingelegt werden. Die zweite Instanz ist der Europäische Gerichtshof.