Schnellere Verfahren an Sozialgerichten in MV

Im ersten Halbjahr 2024 wurden die Verfahren an den Sozialgerichten Mecklenburg-Vorpommerns schneller bearbeitet: „Insgesamt hat sich die Dauer der Verfahren über alle Instanzen bereits um gut einen Monat verringert“, sagte MV-Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) laut Mitteilung ihres Ministeriums am Sonnabend. Auch die Zahl offener Verfahren sei rückgängig: Waren Ende 2023 insgesamt rund 9.360 Verfahren anhängig, wurde der Gesamtbestand zum 30. Juni um gut 1.000 verringert. „Am meisten baute das Sozialgericht Rostock seinen Bestand ab mit rund 20 Prozent“, sagte die Ministerin.

Sowohl die Verkürzung der Verfahrensdauern als auch der Bestandsabbau seien für alle erfreulich, da es die Verfahren auch die Existenz der Menschen betreffen, sei es in Fragen der Krankenversicherung oder beim Bürgergeld: „Die Menschen brauchen hier zügige Entscheidungen. Hier sind wir ein gutes Stück vorangekommen“, sagte Bernhardt. Laut Ministerin wird eine Zielvereinbarung in der Sozialgerichtsbarkeit „erfolgreich“ umgesetzt. Diese Vereinbarung sieht unter anderem vor, mehr richterlichen Nachwuchs für die Sozialgerichte zu gewinnen. Sie läuft noch weitere vier Jahre.

In MV gibt es Sozialgerichte in Stralsund, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg sowie das Landessozialgericht in Neustrelitz. Hat die Verfahrensdauer Ende 2023 an den Sozialgerichten im Schnitt zwischen 13,3 und 21,39 Monaten gelegen, so verringerte sich die Dauer zur Mitte dieses Jahres auf 12,85 bis 19,74 Monate. Auch am Landessozialgericht in der zweiten Instanz sei die Verfahrensdauer im Schnitt von 28,42 auf 26,76 Monate reduziert worden, hieß es.