Schadensersatzverfahren nach Juwelendiebstahl wieder eröffnet

Das Landgericht Dresden hat sich am Dienstag erneut mit Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Dresdner Juwelendiebstahl beschäftigt. Ein Urteil sei in dem Prozess des Freistaates Sachsen gegen die Sicherheitsfirma entgegen der ursprünglichen Planung aber noch nicht gefallen, sagte ein Gerichtssprecher auf epd-Anfrage. Der Freistaat Sachsen fordert demnach von der Sicherheitsfirma 15 Millionen Euro Schadensersatz als Teilsumme für den Wert des gestohlenen Schmucks und 315.000 Euro für durch den Einbruch ins Grüne Gewölbe entstandene Schäden (Az. 5 O 2397/22).

Unstrittig sei, dass bestimmte Scanner am Gebäude zum Zeitpunkt des Einbruchs abgeschaltet waren. Offen sei aber die Frage, „ob der Einbruch verhindert worden wäre, wenn die Scanner funktioniert hätten“, so der Gerichtssprecher. Der Kläger habe nun die Gelegenheit erhalten, sich binnen vier Wochen dazu äußern.

Das Landgericht Dresden hatte im Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe im Mai 2023 fünf Männer zu mehrjährigen Haftstrafen wegen des Juwelendiebstahls verurteilt. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass sie im November 2019 wertvollen Schmuck aus dem historischen Grünen Gewölbe in Dresden gestohlen hatten. Ein sechster Angeklagter wurde freigesprochen. Er hatte im Prozess ein Alibi nachgewiesen (2 KLs 422 Js 23291/20).

Insgesamt waren 21 Schmuckstücke aus dem Dresdner Residenzschloss gestohlen worden. 18 Teile sind inzwischen zurückgekehrt, wenn auch zum Teil stark beschädigt.