Artikel teilen:

Sachsens Schulsprache bleibt ohne Sterne

An Sachsens Schulen bleiben genderspezifische Sonderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I im Unterricht weiterhin verboten. Wie das sächsische Kultusministerium am Mittwoch in Dresden erklärte, trete am 1. August eine überarbeitete „Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung in Schulen“ in Kraft. Damit würden auch künftig an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen die Vorgaben des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung gelten.

Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung werden den Angaben zufolge in schriftlichen Arbeiten als Fehler markiert und bei der Bewertung berücksichtigt.
Anstelle der verbotenen Sonderzeichen sollten im Sinne einer besseren Verständlichkeit geschlechtsbezogene Paarformen wie „Schülerinnen und Schüler“, geschlechtsneutrale Formulierungen oder Passivformen zum Einsatz kommen.

Kultusminister Conrad Clemens (CDU) begründete die neue Regelung damit, dass gute Bildung eine klare Sprache benötige. Deshalb folge Sachsen weiterhin den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung und gebe den Schülerinnen und Schülern verlässliche Regeln. So werde eine Lernumgebung geschaffen, in der in den Schulen erfolgreich gelernt werden könne.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung trägt mit seinen Empfehlungen dazu bei, die Einheitlichkeit und damit Verständlichkeit der Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum so weit wie möglich zu sichern. Der Rat hat 2023 klargestellt, dass Sonderzeichen im Wortinneren nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Vorschlag gefolgt.