Sachsens Landessynode lehnt Verfassungsänderung zu Teilhabe ab
Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat am Montag in Dresden eine Verfassungsänderung zum Thema Gleichberechtigung und Teilhabe abgelehnt. Eingefügt werden sollte der Satz: „Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben ein.“ Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde knapp verfehlt: 47 Synodale stimmten dem Antrag zu, 25 lehnten ihn ab. Für eine Annahme der Verfassungsänderung wären 48 Stimmen notwendig gewesen.
Die Synode hatte am Sonntag zur Verfassungsänderung ausführlich und teils kontrovers diskutiert. Sachsens Landesbischof Tobias Bilz warb nachdrücklich um Zustimmung. Auch Synodenpräsidentin Bettina Westfeld betonte die Bedeutung einer solchen Formulierung in der landeskirchlichen Verfassung. Gegner des Passus erklärten unter anderem, die Formulierung sei zu unkonkret, es werde damit „allen der Raum geöffnet“. Gleichberechtigung und Teilhabe seien „Containerbegriffe“ und zu allgemein.
Zum Abschluss ihrer Tagung am Montag wollte die Synode den Haushalt für 2025 verabschieden. Zudem sieht die Tagesordnung weitere Kirchengesetze in zweiter Lesung vor.
Das Kirchenparlament vertritt rund 592.000 Gemeindemitglieder in Sachsen und ist das gesetzgebende Organ der Landeskirche. Die nächste Tagung der Synode ist vom 11. bis 14. April in Dresden geplant.