Sachsen-Anhalt will die jüdische Gemeinschaft im Land besser schützen. Dafür soll der 2022 geschlossene Sicherheitsstaatsvertrags mit der jüdischen Gemeinschaft erweitert und „zukunftsfest“ gemacht werden, wie das Innenministerium am Donnerstag in Magdeburg mitteilte. Unter anderem sollen die beiden im Jahr 2023 neu eröffneten Synagogen und Gemeindezentren in Dessau-Roßlau und in Magdeburg in die Liste der von den Sicherheitsmaßnahmen erfassten jüdischen Einrichtungen aufgenommen werden.
Auch soll die bisherige Obergrenze für die Erstattung von Wachkosten in Höhe von 50.000 Euro pro jüdischer Einrichtung, die dem Gemeindeleben dient, „dynamisiert“ werden, um Preissteigerungen beim Wachdienst abzufangen. Damit werde auch in Zukunft ein adäquater Schutz jüdischer Gottesdienste und Veranstaltungen gewährleistet, hieß es. Hinzu kämen auch weiterhin die polizeilichen Schutzmaßnahmen.
Um die Planungssicherheit für die jüdischen Gemeinden und das Land zu verbessern, wurde zudem die Vertragslaufzeit von fünf auf zehn Jahre verlängert. Über die Änderungen wollte der Landtag am Donnerstag abschließend beraten.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) betonte, 80 Jahre nach dem Ende des Holocaust bereicherten jüdische Einrichtungen und Synagogen das Bundesland und machten vielfältiges jüdisches Leben sichtbar. „Jüdische Gemeinden sollen sich dabei sicher fühlen und ihre Traditionen uneingeschränkt leben können“, sagte Zieschang. Der Vertrag zwischen dem Land und den jüdischen Gemeinden war eine Folge des Synagogen-Anschlags in Halle vom 9. Oktober 2019.