Sachsen-Anhalt kritisiert neue Abschieberegeln

Sachsen-Anhalt gehen die neuen Abschieberegeln des Bundes nicht weit genug. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte am Freitag in Magdeburg, statt sich auf die Verbesserung der Rückführungen zu konzentrieren, würden in dem am Donnerstag beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetz neue Hürden aufgebaut: „Der Name des Gesetzes hält nicht, was er verspricht.“

Zieschang kritisierte insbesondere die gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwaltes bei Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam. Diese sei trotz monatelanger Vorabstimmungen mit den Ländern in das Gesetz aufgenommen worden. „Das könnte Rückführungen zukünftig zusätzlich erheblich erschweren“, sagte Zieschang: „Der versprochene Richtungswechsel des Bundes bei der Rückführungspolitik bleibt mit solch praxisfernen Regelungen aus.“

Es sei zu befürchten, dass sich eine Vielzahl ausreisepflichtiger Ausländer nach einer entsprechenden Information durch ihren Rechtsanwalt dem Zugriff deutscher Behörden entziehen würden. Das sei schon jetzt die Hauptursache für das Scheitern von Rückführungen, sagte Zieschang.

Sachsen-Anhalt fordere den Bund weiterhin auf, Maßnahmen umzusetzen, die eine irreguläre Migration wirksam bekämpfen. Dazu gehöre insbesondere die Aufnahme weiterer Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten.

Der Bundestag hatte am Donnerstag mehrheitlich für eine restriktivere Praxis bei der Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht gestimmt. Zu den härteren Abschieberegeln gehört etwa die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage.