Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber ist in Sachsen-Anhalt nahezu abgeschlossen. Das teilte das Innenministerium in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Insgesamt seien bisher rund 8.500 Karten ausgegeben worden. Damit sei das Land eines der ersten Bundesländer, das die Bezahlkarte flächendeckend einsetze.
Vor allem durch den Wegfall der monatlichen Bargeldzahlungen habe die Karte einen positiven Einfluss auf die Vollzugspraxis, den Verwaltungsaufwand und die Arbeitsbelastung vor Ort, hieß es. Die Bezahlkarte werde zu einer Entlastung der kommunalen Leistungsbehörden führen. Dies hätten auch die Erfahrungen in Magdeburg im Rahmen eines Pilotprojekts gezeigt, das im März 2024 begonnen worden war.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sieht die Einführung der Bezahlkarte als „klares Zeichen für mehr Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik“. Sie trage dazu bei, Fehlanreize zu vermeiden und die Verwendung von staatlichen Leistungen transparenter zu gestalten. „Unser Ziel ist es, Geldflüsse ins Ausland zu unterbinden und die Unterstützung krimineller Schleuserstrukturen zu erschweren“, betonte die Ministerin.
Die Bezahlkarte ist eine Guthabenkarte mit Debitfunktion ohne Kontobindung, die eine elektronische Bezahlung ermöglicht. Asylbewerbern wird ein Guthaben in Höhe ihres individuellen Leistungsanspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die Bezahlkarte gebucht. Überweisungen ins Ausland oder Überziehungen sind nicht möglich. Bargeldabhebungen sind grundsätzlich auf 50 Euro beschränkt.