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Sachsen-Anhalt bringt Gesetz zur Wärmeplanung auf den Weg

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan zum klimaneutralen Heizen aufstellen. Das Landeskabinett in Magdeburg hat am Dienstag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, teilte die Staatskanzlei mit. Es soll das Wärmeplanungsgesetz des Bundes umsetzen und muss noch vom Landtag beschlossen werden.

Mit der kommunalen Wärmeplanung erhielten Eigentümer und Mieter die notwendige Planungssicherheit, auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusteigen, sagte Energieminister Armin Willingmann (SPD). Ziel sei eine verlässliche und pragmatische Politik, die niemanden überfordere.

Laut dem Gesetzentwurf haben die Städte Magdeburg und Halle mit ihren jeweils mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 Zeit, Wärmepläne zu erstellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern sollen demnach zwei Jahre länger bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Willingmann sagte, er gehe davon aus, dass bis zum Ende dieses Jahres rund 50 Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten.

Finanziert werde die Wärmeplanung im Land mit rund zwölf Millionen Euro aus Bundesmitteln. Der Mehrbelastungsausgleich, den das Land an die Gemeinden zahle, hänge dabei unter anderem von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ab. Auch würden später Folgekosten für anlassbezogene Aktualisierungen der Wärmepläne ausgeglichen, hieß es.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes werden aktuell rund 53 Prozent der Wohnungen in Sachsen-Anhalt mit Gas beheizt. Bei Neubauten würden hingegen mehrheitlich Wärmepumpen und andere nachhaltige Heiztechnik verbaut.