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Saarland ordnet Abschiebestopp in Iran an

Das Saarland hat mit Wirkung von Montag die Aussetzung von Abschiebungen in die Islamische Republik Iran angeordnet. Der Abschiebungsstopp gelte für die gesetzlich vorgesehene Dauer von drei Monaten und sei bis zum 19. April befristet, teilte das saarländische Innenministerium am Montag in Saarbrücken mit. Mit der Entscheidung trage die Landesregierung der weiterhin angespannten menschenrechtlichen Lage im Iran Rechnung.

Der Abschiebungsstopp sei auch ausdrücklich ein „Zeichen der Solidarität mit der dortigen Bürgerrechtsbewegung“, hieß es weiter. Die Maßnahme gelte nicht für Gefährder, schwere Straftäter sowie für „Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer“ wiege.

Allerdings stünden im Saarland aktuell und in absehbarer Zeit keine Abschiebungen an, erklärte das Ministerium. In den vergangenen Jahren seien keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt worden. Der Abschiebungsstopp habe vor allem eine politisch-humanitäre Signalwirkung.

„Mit der befristeten Aussetzung von Abschiebungen setzen wir ein klares Signal der Verantwortung und Solidarität, ohne dabei die Sicherheit der Bevölkerung aus dem Blick zu verlieren“, erklärte der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD). Beim Thema Abschiebungen werde weiterhin Recht und Gesetz durchgesetzt. Humanität und Rechtsstaatlichkeit gehören jedoch untrennbar zusammen.

Auch Nordrhein-Westfalen schiebt vorläufig nicht in den Iran ab. Wie das NRW-Fluchtministerium in der vergangenen Woche in Düsseldorf mitgeteilt hatte, gilt der Erlass in NRW zunächst bis zum 14. April. Auch Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben bereits Abschiebstopps für Iraner verfügt.

Das Regime im Iran sieht sich seit Wochen landesweiten Protesten gegen seine autoritäre Herrschaft gegenüber. Große Teile der Bevölkerung leiden unter der schwierigen wirtschaftlichen Lage und wenden sich zunehmend gegen die anhaltende staatliche Repression. Das iranische Regime gehe mit äußerster Brutalität gegen Demonstrierende, Oppositionelle, Frauen, queere Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten und Menschen aus Afghanistan vor, hatten die Landesflüchtlingsräte mehrerer Bundesländer beklagt.