Russischer Sänger scheitert am Straßburger Menschenrechtsgericht

Der Popsänger Filipp Kirkorow darf seit 2021 nicht in Litauen auftreten. Die Behörden sehen ihn als Gefahr für die nationale Sicherheit. Der Grund: seine Nähe zu Putin. Bei dem ist er jetzt auch in Ungnade gefallen.

Der russische Popsänger Filipp Kirkorow (56) ist am Donnerstag mit seiner Beschwerde gegen ein Einreiseverbot nach Litauen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gescheitert. Der in Russland bekannte Musiker, der an mehreren Eurovision-Schlagerwettbewerben mitwirkte, hatte die 2021 verhängte fünfjährige Einreisesperre als Form der Zensur bezeichnet und Verdienstausfälle geltend gemacht. Außerdem gab er an, in seinen Liedern nur von Liebe, Beziehungen und Natur zu singen.

Die Richter in Straßburg schlossen sich dagegen den Urteilen der litauischen Justiz an. Diese hatte den Bann unter anderem damit begründet, dass Kirkorow die russische Besetzung der Krim verteidigte, und darauf hingewiesen, dass er wie andere Künstler auch Teil des russischen Propaganda-Apparats sei. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig.

Kirkorow brachen laut Medienberichten zwischenzeitlich auch Konzerttermine in Russland weg. Grund ist demnach eine laszive Party im Dezember, die vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens Missbilligung im Kreml fand.

Russland ist seit März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Vorgänge, die vor dem 16. September 2022 liegen, können jedoch noch vor dem Menschenrechtsgerichtshof verhandelt werden.