Rund jedes vierte Unternehmen beschäftigt Schwerbehinderte

Insgesamt sind 1,1 Millionen Schwerbehinderte in Betrieben beschäftigt. Viele Unternehmen erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung nicht – und zahlen lieber.

Betriebe sind verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen
Betriebe sind verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigenImago / Rüdiger Wölk

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2021 rund jeder vierte Betrieb Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern seien 39 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachgekommen, teilte die Bundesagentur in Nürnberg mit. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag demnach fünf Jahre zuvor noch bei 39,9 Prozent. Insgesamt waren rund 1,1 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

35,1 Prozent der Unternehmen erfüllten ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise, 2016 waren es laut Arbeitsagentur 34,5 Prozent. Diese Arbeitgeber haben demnach nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. 25,9 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe erfüllten ihr Pflicht hingegen nicht, vor fünf Jahren seien es noch 25,5 Prozent gewesen.

Was das Gesetz sagt

Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind den Angaben zufolge 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeite im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel.

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind laut Arbeitsagentur gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Unternehmen mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Betriebe, die ihre Pflichtvorgaben nicht erfüllen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe leisten.