Rund 11.000 Beschwerden über verletzten Datenschutz in NRW

Der Schutz privater Daten bleibt bei den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen ein sensibles Thema. Im Jahr 2023 wurden bei der Landesdatenschutzbeauftragten insgesamt 11.050 Beschwerden eingereicht, wie aus dem am Montag in Düsseldorf veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht. Die Zahl blieb damit im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend konstant – nach 10.500 im Jahr 2022 und 11.900 im Jahr 2021.

Die Beschwerden haben in den meisten Fällen mit Fragen zum Auskunftsrecht – dem zentralen Recht beim Datenschutz – zu tun, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI), Bettina Gayk erläuterte. Es gehe dabei um die Frage, welche persönlichen gespeicherten Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. „Informationen über uns sollen nicht gezielt und ungerechtfertigt erhoben oder zu unserem Nachteil eingesetzt werden können“, betonte sie. „Außerdem sollen wir wissen können, wer was über uns weiß.“

Die Beratung spiele in der Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragen eine zunehmend größere Rolle, hieß es. Hier sei inzwischen auch der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Thema. Als Beispiel wurde etwa der kassenlose Supermarkt genannt, der Einkaufen ohne Warteschlange ermöglicht, aber mit umfassender Videoüberwachung einhergeht. „Ein bequemes Einkaufserlebnis so zu gestalten, dass die Persönlichkeitsrechte der Kunden und Kundinnen nicht zu kurz kommen, ist unter diesen Umständen anspruchsvoll“, betonte Gayk.

Auch das Lernen werde zunehmend digitaler – zum Beispiel mit dem Einsatz von Online-Lernplattformen mit intelligenten tutoriellen Systemen (ITS). Die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler, deren Daten in diesen Systemen gespeichert werden, dürften dabei nicht verletzt und den Anbietern der Systeme keine Schülerdaten übermittelt werden, betonte Gayk. „Mehr denn je ist bei der massenhaften Datennutzung durch KI von Bedeutung, dass Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird.“

Ein wachsendes Problem für den Datenschutz sind auch Cyberangriffe, bei denen Kriminelle Daten von Unternehmen oder Privatpersonen digital abgreifen. Laut Bericht waren 2023 schätzungsweise rund 58 Prozent der Unternehmen in Deutschland betroffen, aber auch öffentliche Stellen. Viele Verantwortliche seien überfordert, hier eigenständig und angemessen zu reagieren. Deshalb habe die LDI einen Leitfaden für den Umgang mit solchen Attacken erstellt, der etwa die Ausarbeitung eines Notfallplans empfiehlt.