Recht auf Schwangerschaftsabbruch? In Lippstadt klagt ein Chefarzt gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber. Zum Prozessauftakt hat sich eine Solidaritätsdemo für den Mediziner angekündigt.
Zu einer Demonstration rund um einen Abtreibungs-Prozess vor dem Amtsgericht Lippstadt erwartet die Polizei etwa 1.000 Menschen. In dem Fall klagt der Mediziner Joachim Volz gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber, das christliche Klinikum Lippstadt. Zum Prozessauftakt am Freitag wollen sich vor dem Gericht die Unterstützer des Arztes versammeln, wie die Polizei am Dienstag bestätigte. Dazu aufgerufen hatten unter anderem die religionskritische Giordano-Bruno-Stiftung und Volz selbst. Eine Petition des Chefarztes hatten zuvor über 226.000 Menschen unterzeichnet. Darin fordert er ein Ende religiöser Vorschriften in Krankenhäusern.
Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital war auf Wunsch der katholischen Seite durchgesetzt worden, auf Schwangerschaftsabbrüche weitgehend zu verzichten. Volz wirft dem katholischen Träger vor, per Dienstanweisung keine Schwangerschaftsabbrüche mehr zuzulassen, auch nicht aus medizinischen Gründen. Mit der Klage wehrt sich der Arzt auch gegen eine Ausweitung dieser Anweisung auf seine Nebentätigkeit in seiner privaten Praxis in Bielefeld. Der Fall wird in Lippstadt vom Arbeitsgericht Hamm verhandelt.
Das Krankenhaus widersprach auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Vorwürfen: Seit dem 1. Februar dürften im Haus Abbrüche vorgenommen werden, wenn “Leib und Leben der Mutter” in Gefahr sind. Nach wie vor lasse die Klinik Patientinnen bei einem Abbruch darüber hinaus nicht alleine. “In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten.” Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne für die Eingriffe an spezialisierte Kliniken verweisen.
Volz beklagt hingegen, er dürfe in seiner Klinik auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus, gesundheitlichen Risiken oder Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung nicht eingreifen. “Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung”, meint der Chefarzt.