Deutsche Rüstungsexporte werden durch mehrere Gesetze geregelt: unter anderem durch das Grundgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Nach dem AWG ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigungspflichtig. Einige von diesen sind zugleich Kriegswaffen. Für deren Export ist zusätzlich eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nötig.
Dieses bestimmt, dass der gesamte Umgang mit Kriegswaffen der Genehmigung der Bundesregierung bedarf. Zudem sind die einzelnen Ministerien in ihren Geschäftsbereichen für Genehmigungen verantwortlich, etwa das Wirtschaftsministerium für kommerzielle Geschäfte. Wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung verwendet oder völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beeinträchtigt werden, darf keine Genehmigung erfolgen.
Im Jahr 2024 wurden laut dem Rüstungsexportbericht des Wirtschaftsministeriums Genehmigungen von rund 12,83 Milliarden Euro erteilt. Die drei größten Empfängerländer deutscher Exporte im Zeitraum 2020 bis 2024 waren die Ukraine und Ägypten (je 19 Prozent) sowie Israel (11 Prozent). Im gleichen Zeitraum war Deutschland weltweit der fünftgrößte Rüstungsexporteur.