Rückkehr zu Gottesdiensten rückt näher

Sogar an Ostern blieben die Kirchen geschlossen. Nun wollen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Gottesdienste erlauben – unter Auflagen.

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Schwerin/Kiel. Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald wieder für Gottesdienste öffnen. So dürfen in Mecklenburg-Vorpommern ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden, wie Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mitteilte. Ab Mai sollen Gottesdienste unter Auflagen auch in Schleswig-Holstein möglich sein.

Um die Corona-Infektionsgefahr einzudämmen, ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche erlaubt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gläubigen müsse eingehalten werden, erklärte Hoffmeister. Für jede Zusammenkunft in den Gotteshäusern müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Masken zu tragen, werde dringend empfohlen. Der Islamische Bund hat sich laut Hoffmeister entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten.

Bemühen um einheitliches Vorgehen

Auch in Schleswig-Holstein können aller Voraussicht nach von 4. Mai an unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden. Alle Beteiligten hätten ein großes Interesse daran, so bald wie möglich den Zugang zu Gottesdiensten und Seelsorge wieder zu ermöglichen, sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Religionsgemeinschaften. Schleswig-Holstein werden sich den Regelungen anschließen, die in dieser Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart werden sollen.

Die Bundesregierung bemüht sich derweil weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Feiern. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen. (epd)