Roger Waters darf in Frankfurt auftreten – endgültig

Stadt und Land verzichten auf weitere Rechtsmittel gegen das Konzert. Die Jüdische Gemeinde bedauert diese Entscheidung.

Roger Waters bei seinem Konzert im italienischen Bologna
Roger Waters bei seinem Konzert im italienischen BolognaImago / Pacific Press Agency

Das Konzert des britischen Sängers Roger Waters soll wie geplant am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle stattfinden. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen wollen nach ihren Angaben keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, der den Auftritt des Pink-Floyd-Mitgründers erlaubt.

Sie akzeptierten als Gesellschafter der Messe Frankfurt den Beschluss, weil eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wenig erfolgversprechend sei. Stadt und Land betonten aber erneut, dass sie den Auftritt von Waters wegen dessen antisemitischer Verschwörungserzählungen und dessen Unterstützung der Israel-Boykott-Kampagne BDS als „schwere Belastung“ empfänden.

Was vor der Festhalle geplant ist

Außerdem wolle man Möglichkeiten prüfen, die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort zu überarbeiten, um die besondere Geschichte des Ortes im Zusammenhang mit der Verschleppung und späteren Ermordung von rund 3.000 jüdischen Männern in der NS-Zeit angemessen zu berücksichtigen. Die Aufklärungsarbeit zur historischen Bedeutung der Festhalle und zu Antisemitismus generell wolle man ebenso verstärken.

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt bedauerte die Entscheidung von Stadt und Land. „Für uns wäre es die einzig logische Schlussfolgerung und ein Signal der Entschlossenheit von Stadt und Land, sich gegen dieses Urteil zu wehren“, erklärte der Vorstand der Gemeinde. Da der Rechtsweg nicht weiter beschritten werde, wolle ein Bündnis aus Politik, Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften am 28. Mai mit einer Protestkundgebung an der Festhalle aber „ein politisches Zeichen gegen Antisemitismus“ setzen.

Die Stadt und das Land Hessen hatten im Februar die Kündigung des Veranstaltungsvertrags in der Festhalle wegen des „anhaltend israelfeindlichen Auftretens“ des Sängers veranlasst. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied aber am 24. April, dass die Stadt und das Land dem Musiker die Möglichkeit geben müssen, sein geplantes Konzert am 28. Mai in der Festhalle zu spielen. Weitere Konzerte von Waters sind für Dienstag in Köln, für den 17. Mai in Berlin und den 21. Mai in München geplant. Auch dort soll es Proteste geben.