Richterbund kritisiert Buschmann-Pläne zum Schwarzfahren

Der Deutsche Richterbund kritisiert die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Schwarzfahren zwar aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, es aber künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. „Damit würden die Ordnungsbehörden als steuerfinanzierte Hilfstruppe für die Verkehrsunternehmen eingespannt“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Mittwoch).

Die Justiz würde wenig gewinnen, weil die Fälle nach Einsprüchen gegen Bußgelder vielfach wieder vor den Gerichten landeten, fügte er hinzu. „Auch Menschen mit niedrigen Einkommen, die Geldstrafen nicht bezahlen können und deshalb bislang ersatzweise eine Freiheitsstrafe verbüßen, wäre kaum geholfen.“ Ihnen würde dann im Gegenteil eine Erzwingungshaft drohen, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlten. Anders als bei einer Ersatzfreiheitsstrafe bleibe die Geldbuße dabei bestehen und werde nicht getilgt, argumentierte Rebehn.

Der Richterbund plädierte dafür, die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein auf die Fälle zu beschränken, in denen die Täter Zugangskontrollen umgehen oder Zutrittsbarrieren überwinden. „Das einfache Besteigen von Bussen und S-Bahnen ohne gültiges Ticket ist hingegen kein Fall für den Staatsanwalt oder für die Bußgeldbehörde“, sagte Rebehn.