Richterbund fordert “zweiten Schutzwall” für Bundesverfassungsgericht
Der Deutsche Richterbund begrüßt die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vor Demokratiefeinden, fordert allerdings weitergehende Schritte. „Es ist sehr erfreulich, dass die Ampel-Koalition und die Union das Bundesverfassungsgericht besser gegen zielgerichtete politische Eingriffe und Blockaden absichern wollen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitag). Die Vorschläge sollten aber um einen „zweiten Schutzwall“ ergänzt werden. So solle künftig auch der Bundesrat bei Änderungen des Gesetzes über die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts zustimmen müssen. Dies würde die Resilienz des Gerichts zusätzlich stärken, unterstrich Rebehn.
„Es braucht zudem in den Bundesländern politische Initiativen, um die Justiz insgesamt wirksamer gegen mögliche Eingriffe in ihre Unabhängigkeit abzusichern und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken“, sagte der Bundesgeschäftsführer weiter. Insbesondere das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen müsse so ausgestaltet sein, dass es nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden könne.
„Angesichts der jüngsten Wahlergebnisse erscheint das dringender denn je, denn mit der Sperrminorität der AfD in Thüringen und in Brandenburg sind erste Dominosteine bereits gekippt“, warnte Rebehn. Es sei höchste Zeit, den Rechtsstaat entschlossener zu verteidigen.
An diesem Freitag will sich der Bundesrat in Berlin mit einem Entschließungsantrag mehrerer Länder befassen, um die Unabhängigkeit und und Arbeitsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichtes zu stärken. Die Ampel-Fraktionen hatte sich im Sommer mit der Union auf Eckpunkte für Gesetzesänderungen geeinigt. Dazu gehören der Ausschluss der Wiederwahl von Richterinnen und Richtern, die Bindungswirkung der Entscheidungen und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts.
Die Verfassung macht aktuell wenig Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts. Wesentliche Grundlagen wie die auf zwölf Jahre begrenzte Amtszeit der Richter, die Festlegung auf zwei Senate
und die Anzahl der Richter formuliert das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, ein sogenanntes einfaches Gesetz,
das mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte.