Die Landespatientenbeauftragte für Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, begrüßt die Entscheidung der Stadt Essen, die Kosten für den Rettungsdienst zunächst nicht von Betroffenen einzufordern. Das sei „ein erster wichtiger Schritt“, sagte sie in Düsseldorf. Der Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen dürfe nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.
Stadtrat stoppt vorerst Gebührenbescheide für Rettungseinsätze
Weil die Krankenkassen nicht mehr alle Kosten für Rettungsfahrten übernehmen, hatte die Stadt Essen zunächst geplant, die Patientinnen und Patienten an den Kosten zu beteiligen. Für Betroffene wären dann bis zu 267 Euro pro Rettungseinsatz fällig. Der Stadtrat entschied allerdings, den Versand der Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger zunächst auszusetzen. Die Notfallversorgung soll im kommenden Jahr vom Bund reformiert werden.
Rettungsdienst-Kosten: Risiken für schnelle Hilfe im Notfall
Die NRW-Patientenbeauftragte betonte, sie halte es für ein „fatales Signal“, wenn Menschen künftig überlegen müssen, ob sie im Notfall einen Rettungswagen rufen. Das könne dazu führen, dass der Notruf auch in notwendigen Fällen nicht kontaktiert werde. „Das wäre eine Gefahr für die Gesundheitsversorgung und die Zivilcourage in unserem Land“, sagte sie. Eine ausbleibende Sofortbehandlung nach Unfällen oder anderen Akutfällen könne schwerwiegende gesundheitsgefährdende Folgen haben. „Unsere Gesundheitsversorgung darf nicht zu einem Privileg und einer Frage des Geldes werden“, betonte die Patientenbeauftragte.
Um Fehlfahrten zu reduzieren, plädierte Middendorf dafür, stärker auf Sensibilisierung und Aufklärung der Bürger zu setzen sowie auf das Angebot der Terminservicestelle 116117 hinzuweisen. Der Notruf dürfe allerdings nur im tatsächlichen Notfall gewählt werden. „Eine bewusste Fehlnutzung sollte sanktioniert werden.“
