Renten- und Krankenkasse: Beitragsbemessungsgrenze soll erhöht werden

Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar deutlich anheben. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte das Bundesarbeitsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Samstag. Demnach sollen laut einem Verordnungsentwurf des Ministeriums.
im kommenden Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei 5.175 Euro.

Bei der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze laut Ministerium bundesweit auf 8.050 Euro angehoben werden. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.

Grund für die Erhöhungen sei die sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr, hieß es. So werde gewährleistet, dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten.